- Er wisse nicht, weshalb sein Vater das sage, es stimme nicht. - Gemäss IRM-Gutachten sei I.___ von einem Gewehrschuss getötet worden, während er gesagt habe, er habe ihn mit der Pistole erschossen. – Keine Ahnung. Er wisse, der sei umgefallen, als er mit der Pistole auf ihn geschossen habe. - Er habe gemäss AS 707 ausgesagt, es könne nicht sein, dass sein Vater nach der Tat das Sturmgewehr entladen habe, das sei ausgeschlossen. Der Vater habe aber ausgesagt, er habe beide Waffen entladen und die Sturmgewehrmunition im Blumentopf versteckt.