_ stehen blieben (AS 1067). Betreffend den Vorhalt des Mordes an H.___, sagte der Beschuldigte 1 wiederum, sein Vater habe keine Waffe in der Hand gehabt. Er (Beschuldigter 1) habe mit dem Sturmgewehr auf H.___ geschossen, da sei irgendetwas hängen geblieben, es habe nicht mehr geschossen. Deshalb habe er die Waffe in den Kofferraum geschmissen, die Pistole zur Hand genommen, sie geladen (Magazin eingesetzt und Ladebewegung gemacht) und auf H.___ geschossen, der auf ihn zugekommen sei. Dann sei I.___ hervorgekommen und er habe mit der Pistole auch auf ihn geschossen, worauf er zu Boden gefallen sei.