Auf den Vorhalt der Polizei (AS 708 F 49), aufgrund der Spurenbilder sehe es so aus, dass er (Beschuldigter 1) mit dem Sturmgewehr und der Vater mit der Pistole geschossen habe und der Vater dann in [Gemeinde 2] das Sturmgewehr entladen habe: Nach seinem Wissen habe der Vater während der Tat die Waffen nicht angefasst, vielleicht nach der Tat. Er verneinte auch die Vermutung der Polizei (AS 708 F 50), aufgrund der DNA des Vaters auf den Magazinlippen der Pistole habe der Vater auf der Fahrt von [Gemeinde 2] nach Oensingen die Magazine gefüllt. 1.9 In der Schlusseinvernahme vom 27. August 2013 (AS 1062 ff.) blieb der Beschuldigte 1 dabei, dass alle Schüsse von ihm abgefeuert worden seien.