Er könne es sich nur so vorstellen, dass eine Patrone bereits im Lauf gewesen sein müsse, als er die Waffe in [Gemeinde 2] an sich genommen habe. Auf Frage, ob er nach der Rückkehr in [Gemeinde 2] am Sturmgewehr ein Entladen durchgeführt habe, sagte der Beschuldigte, er habe es gar nicht machen müssen, weil wenn man mit dem Sturmgewehr ausgeschossen sei, bleibe ja der... wie sage man diesem, hinten arretiert. Er habe nur noch das Magazin herausnehmen müssen. Auf Vorhalt, er solle erklären, wieso im sichergestellten Sturmgewehr im Lauf noch eine ganze Patrone vorgefunden worden sei, sagte er, das könne nicht sein, das könne er nicht erklären (AS 697 F 33).