__ gestanden. Wieder beteuerte der Beschuldigte, er sei der Einzige gewesen, der «herumgeballert, also geschossen» habe, ausser ihm habe niemand geschossen. (AS 681). Auf den Vorhalt der Aussage von B.___, wonach sie gesehen habe, wie G.___ mit der Pistole auf den am Boden liegenden H.___ geschossen habe, was sich auch mit dem Spurenbild der gesicherten DNA an der Pistole und den gesicherten Schmauchspuren beim Vater decke, antwortete der Beschuldigte 1: «Nein, das stimmt zu 100 % nicht! Nein 1000%» (AS 682 F 51). Sein Vater sei gar nicht in der Nähe von H.___ gewesen, er habe gar keine Waffe in den Händen gehabt und zudem sei diese Frau erst später hinausgekommen.