Er konnte sich das nicht erklären und auf den Vorhalt, dieses Spurenbild weise darauf hin, dass sein Vater die Waffen schussbereit gemacht habe, sagte er, das sei zu 100 % nicht so gewesen (AS 671). Auf den Hinweis, dass neben ihm selber auch sein Vater an den Händen Schmauchspuren aufgewiesen habe, konnte er keine Aussagen machen (AS 672). 1.6 In der Einvernahme vom 8. August 2012 (AS 674 ff.) wurde der Beschuldigte 1 in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers mit den Aussagen von B.___ konfrontiert, wonach nicht nur er, sondern auch sein Vater auf H.___ eingeschlagen hätte, was er aber bestritt (AS 681 F 42). Sein Vater sei gar nicht in der Nähe von ihm und H.___ gestanden.