In der polizeilichen Befragung vom 31. Juli 2012 wurde der Beschuldigte 1 ohne Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers (AS 658 ff.) mit den Untersuchungsergebnissen konfrontiert, wonach die DNA seines Vaters G.___ am Sturmgewehr am Griffstück, am Abzugsbügel, am Sicherungshebel links und rechts, am Handschutz, am Ladehebel und an der Magazinlippe und an der Pistole am Abzugbügel, am Pistolengriff, am Verschlussstück sowie an der Magazinlippe festgestellt worden sei (AS 669). Er konnte sich das nicht erklären und auf den Vorhalt, dieses Spurenbild weise darauf hin, dass sein Vater die Waffen schussbereit gemacht habe, sagte er, das sei zu 100 % nicht so gewesen (AS 671).