Diese Aussagen (AS 655) begründete er damit, er habe bei der Polizei Druck machen wollen, dass sie schnell die Kinder holen gingen. 1.5 In der polizeilichen Befragung vom 31. Juli 2012 wurde der Beschuldigte 1 ohne Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers (AS 658 ff.) mit den Untersuchungsergebnissen konfrontiert, wonach die DNA seines Vaters G.___ am Sturmgewehr am Griffstück, am Abzugsbügel, am Sicherungshebel links und rechts, am Handschutz, am Ladehebel und an der Magazinlippe und an der Pistole am Abzugbügel, am Pistolengriff, am Verschlussstück sowie an der Magazinlippe festgestellt worden sei (AS 669).