Er habe mit dem Gewehr aufgehört zu schiessen, weil er keine Munition mehr gehabt habe. Sein Vater habe das Gewehr zu Hause in den Händen gehabt, als er es ihm gegeben habe. Er habe nicht gesehen, wie er es genommen habe. Er müsse es vorher herausgenommen haben. Auf Vorhalt: Nein, es sei nicht so, dass sein Vater ihm das Gewehr in Oensingen aus den Händen gerissen hätte (AS 575). 1.4 Aussagen bei der Polizei am 25. Juli 2012, in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers (AS 642 ff.): Er habe bereits in [Gemeinde 1], bevor sein Vater eingetroffen sei, den Entschluss gefasst, Waffen mitzunehmen.