Ob der Vater es in Oensingen schon genommen habe, als er (Beschuldigter 1) am Schiessen gewesen sei, wisse er nicht. In [Gemeinde 2] habe es der Vater nicht aus dem Kofferraum nehmen können, da er (Beschuldigter 1) sofort ausgestiegen und nach hinten gegangen sei. Er habe das Sturmgewehr auseinandergenommen bzw. aufgeklappt und es bei der Strassenverzweigung auf den Boden gelegt. Die Pistole habe er ebenfalls dorthin gelegt, nachdem er das Magazin herausgenommen habe. Auf die Frage, warum er das zweite Mal mit der Pistole auf H.___ geschossen habe, antwortete F.___: «Keine Ahnung, aus Dummheit und Wut» (AS 566).