Auch der jüngste von H.___s Söhnen sei hinausgekommen und habe sich alles anschauen müssen, das tue ihm leid (AS 565). Er habe dann seine Schwester aufgefordert, ins Auto zu steigen. In [Gemeinde 2] angekommen, sei er hinter das Auto gegangen und sein Vater habe ihm das Sturmgewehr übergeben. Er (Beschuldigter 1) habe es arretiert und auf den Kofferraumdeckel gelegt, er habe auch das Magazin herausgenommen. Wie sein Vater an das Sturmgewehr gekommen sei, wisse er nicht, er (Beschuldigter 1) habe es ja in Oensingen schon in den Kofferraum geschmissen. Ob der Vater es in Oensingen schon genommen habe, als er (Beschuldigter 1) am Schiessen gewesen sei, wisse er nicht.