Er (Beschuldigter 1) sei dann zum Auto gegangen und habe hinter sich eine Person gehört, die ihm nachgerannt sei. Er habe sich umgedreht und H.___ gesehen. Er habe mit Fäusten auf diesen eingeschlagen. H.___ habe wie benommen vor ihm gekniet und sich mit den Händen am Boden abgestützt. Er habe den Kofferraum geöffnet und das bereits eingefügte, aber noch nicht korrekt eingerastete Magazin ins Sturmgewehr hineingedrückt und dieses arretiert. H.___ sei dabei immer noch ca. 2 – 2,5 Meter entfernt kniend und wie ein Hund dagelegen. Es seien dann I.___ und eine weitere Person, die er noch nie gesehen habe, aus der Liegenschaft gekommen. Er habe gedacht, sie seien bewaffnet.