III.8.8 thematisiert. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung zum unmittelbaren Tatgeschehen 1. Aussagen des Beschuldigten 1 1.1 Aussagen vom 6. Juli 2012 (AS 549 ff.; vor der Staatsanwaltschaft im Beisein des amtlichen Verteidigers): In Oensingen hätten zuerst die beiden Väter (H.___ und Beschuldigter 2) miteinander geredet. Es sei dann I.___ dazu gekommen und sein Vater habe mit beiden geredet und I.___ ein bisschen «zusammen geschissen». Dieser sei dann laut geworden und ins Haus gerannt. Er habe sich gedacht, der hole jetzt eine Waffe, weshalb er das Sturmgewehr geholt habe. Dabei sei ihm H.___ nachgerannt. Er habe diesen neben ihrem Auto niedergeschlagen.