Das Sturmgewehr wickelte er in ein Tuch und legte es im Auto seines Vaters auf den Rücksitz. Die Ausführungen des Beschuldigten 2, wonach sie nach dem Abholen seines Sohnes in [Gemeinde 1] zuerst nach [Gemeinde 2] gefahren seien und er dort zuerst mit seiner Frau und der anderen Tochter darüber habe sprechen wollen, weshalb sie noch rund eine Stunde dort in [Gemeinde 2] geblieben seien und er nichts von der Bewaffnung seines Sohnes gewusst habe, erweisen sich aus folgenden Gründen als falsch: