Nachdem sich das Natel des Beschuldigten 1 bereits um 22:38 Uhr bei der Mobilfunkantenne in Oensingen angemeldet hat und man für die Fahrstrecke von [Gemeinde 2] nach Oensingen ca. 14 Minuten benötigt, können die beiden Beschuldigten maximal von 22:20 Uhr bis 22:25 Uhr einen Zwischenstopp in [Gemeinde 2] eingelegt haben. In dieser kurzen Zeit holte der Beschuldigte 1 im ersten Obergeschoss seines Zimmers das Sturmgewehr und spitzte noch Munition ins Magazin ab. Er nahm aus diesem Zimmer zudem eine Pistole mit Magazin und Munition und steckte diese in den Hosensack bzw. in die Beintasche. Das Sturmgewehr wickelte er in ein Tuch und legte es im Auto seines Vaters auf den Rücksitz.