Dieser antwortete, er habe keine Angst vor ihm, er habe vor niemandem Angst, er könne mit seiner Frau machen was er wolle, er könne sie blutig schlagen und er könne sie kaputt machen. Dies schilderte auch W.___, ehemals Ehegattin von C.___, anlässlich ihrer Zeugeneinvernahme vom 4. Juni 2013 so (AS 1054). Der Beschuldigte 1 verstand das so, dass für seine Schwester aktuell eine Gefahr bestehe, weshalb er sie dort herausholen wollte. Er rief deshalb um 22:07 Uhr seinen Vater an, er solle ihn wieder abholen. Der Beschuldigte 1 war zu diesem Zeitpunkt bereits entschlossen, bewaffnet nach Oensingen zu fahren.