– In der späteren Befragung vom 10. August 2012 versuchte U.___, diese Aussagen zu relativieren; er habe die beiden nicht gesehen, als sie zurückgekommen seien, er habe ein Auto gesehen, er wisse aber nicht mehr, ob es ihr Auto gewesen sei (F 20 AS 925). Auf die Frage (F 22 AS 925), wie er denn wissen könne, dass Vater und Bruder zurückgekommen seien, wenn er sie nicht gesehen habe: «Ich weiss es nicht. Also die sind ja mit Waffen dorthin, denke ich mal, also mein Bruder. Woher hätten sie diese Waffen sonst nehmen sollen, das Sturmgewehr vom Militär war ja zu Hause verstaut.» 3.3 V.___, die Tochter des Beschuldigten 2, hielt sich gemäss ihren Aussagen vom 6. Juli 2012 (AS 939 ff.)