als Grund das Holen von Waffen genannt habe, bleibe er dabei, nicht gesehen zu haben, dass dieser Waffen genommen habe. Er sei zuerst nach [Gemeinde 2] gefahren, weil er das Problem zuerst mit seiner Frau und der anderen Tochter habe besprechen und sie habe beruhigen wollen (Merke: In der gleichen EV [AS 764 F 16] sagte er noch aus, er sei nach Hause gefahren, um F.___ zu beruhigen). Er sei dann mit nach Oensingen gefahren, weil er mit H.___ habe reden wollen. 3. Zur Vorgeschichte und insbesondere zur Situation unmittelbar vor der Tat konnten die übrigen Mitglieder der Familie der beiden Beschuldigten Aussagen machen.