Er bestritt ausdrücklich, dass sie vorerst nach [Gemeinde 2] gefahren seien, um Waffen zu holen. Er habe nur gewusst, dass sein Sohn ein Sturmgewehr habe, nicht auch eine Pistole; diese habe er erst gesehen, als er in Oensingen damit geschossen habe. Von [Gemeinde 2] nach Oensingen sei sein Sohn gefahren, nicht er selber (das hatte er schon in der früheren Befragung so ausgesagt, vgl. AS 734 oben). In der Befragung vom 2. August 2012 wurde der Beschuldigte 2 mit verschiedenen Vorhaltungen konfrontiert.