Dann sei sein Sohn mit dem Mercedes nach Oensingen gefahren, er sei auf dem Beifahrersitz gewesen. Im Rahmen der Befragung durch die Staatsanwaltschaft am 26. Juli 2012 (AS 749 ff.) führte der Beschuldigte 2 aus, er sei nach dem Ausladen des Sohnes in [Gemeinde 1] bereits wieder kurz vor [Gemeinde 2] gewesen, als dieser ihn wieder angerufen und gebeten habe, in [Gemeinde 1] abzuholen. Sein Sohn habe danach direkt nach Oensingen fahren wollen, er selber habe aber die Sache zuerst zu Hause besprechen wollen. Er habe schon Angst um seine Tochter gehabt. I.___ habe immer wieder gedroht, nicht nur gegenüber der Tochter.