_ gefahren. In der Befragung vom 12. Juli 2012 (AS 724 ff.) führte der Beschuldigte 2 aus, sie seien etwa eine Stunde zu Hause in [Gemeinde 2] gewesen, bevor sie dann nach Oensingen gefahren seien (AS 732 F 46). F.___ sei die ganze Zeit im Haus hin und her marschiert, er habe auch ausgerufen. Er (Beschuldigter 2) sei die ganze Stunde im Wohnzimmer gewesen, er habe sich dort um die weinenden Frauen (Ehefrau und Tochter) gekümmert. Dann sei sein Sohn mit dem Mercedes nach Oensingen gefahren, er sei auf dem Beifahrersitz gewesen.