Sie habe nach einem Streit mit der Schwiegermutter die ganze Familie des Ehemannes gegen sich. I.___ wurde in der Folge mit Strafbefehl vom 3. August 2011 (STA.2011.2119) der Tätlichkeiten und Drohung (Ehegatte während der Ehe) sowie der Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt. Sie habe dann nach diesen Ereignissen für 2 Monate bei ihren Eltern gewohnt. Anlässlich ihrer polizeilichen Befragung vom 6. Juli 2012 führte sie zu ihrer Beziehung zum getöteten Ehemann befragt (AS 847), aus, dieser habe immer auf seine Familie gehört, die ihm gesagt habe, man müsse eine Frau hart schlagen, damit sie zum Schweigen gebracht werde.