__ und I.___ auszusprechen. Es sei eine Freiheitsstrafe von max. 7 Jahre, im Eventualantrag von max. 10 Jahren auszusprechen und es seien die zugesprochenen Genugtuungssummen zu reduzieren. Mit Eingabe vom 9. November 2016 liess der Beschuldigte 1 die Berufung in Bezug auf die von der Vorinstanz ausgesprochenen Genugtuungsbeträge zurückziehen. 4.2 G.___ (Beschuldigter 2) Der Beschuldigte 2 ficht das Urteil vollständig an. Er verlangt von Schuld und Strafe freigesprochen und für die ausgestandene Untersuchungshaft entschädigt zu werden. 4.3 Die Staatsanwaltschaft erhob keine Berufung und verzichtete auf eine Anschlussberufung.