Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von F.___, Rechtsanwalt Roland Winiger, wird auf CHF 13‘663.60 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt, und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat Solothurn zu zahlen, zahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse Solothurn. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von F.___ erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).