4. Das sichergestellte Sturmgewehr SIG 90 (Nr. 2329693) inkl. Bajonett ist durch die Polizei Kanton Solothurn nach Rechtskraft des Urteils einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee zurückzugeben. 5. Folgende sichergestellten Gegenstände sind durch die Polizei Kanton Solothurn, Fachbereich Asservate, innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils dem jeweiligen Eigentümer bzw. dessen Angehörigen auf Verlangen herauszugeben; im Verzichtsfall sind die Gegenstände zu vernichten: - diverse Kleidungsstücke von A.___, - diverse Kleidungsstücke von (†) H.___, - diverse Kleidungsstücke von (†) I.___, - diverse Kleidungsstücke von F.___, - diverse Kleidungsstücke von G._