durch die Entgegennahme der Pistole konkludent zu eigen) und wollten den Tod des Geschädigten.» 3. Am 19. Februar 2015 fällte das Amtsgericht Thal-Gäu das folgende Urteil: « 1.1. F.___ hat sich schuldig gemacht - des versuchten Mordes z.N. von A.___, - des Mordes, z.N. von H.___, - der vorsätzlichen Tötung, z.N. von I.___, alles begangen am 5. Juli 2012. 1.2. F.___ wird zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. 1.3. Die vom 5. Juli 2012 bis 5. September 2012 ausgestandene Untersuchungshaft sowie der vorzeitige Strafvollzug seit dem 6. September 2012 werden an die Freiheitsstrafe angerechnet. 1.4. Der F.___