Die umgehend ausgerückte Polizei konnte F.___ um 23:17 Uhr an seinem Wohndomizil in [Gemeinde 2] verhaften (AS 23). Bei F.___ befand sich sein Vater G.___. Aufgrund seiner Angabe, mit dem Sohn am Tatort gewesen zu sein, wurde er ebenfalls vorläufig festgenommen. Ebenso wurden beide Tatwaffen, eine Pistole SIG 225 und ein Sturmgewehr 90, sichergestellt. 2. Am 27. Juni 2014 erhob die Staatsanwaltschaft beim Richteramt Thal-Gäu Anklage gegen F.___ und G.___. Die Anklage lautet wie folgt: « 1. Versuchter Mord (Art. 112 i.V.m.