Der Vorsitzende stellt die an- und abwesenden Personen fest und gibt die Be-setzung des Gerichts bekannt. Er erklärt, dass die mündliche Urteilseröffnung nur die wesentlichen Punkte umfasse, während die Einzelheiten später im schriftlichen Urteil nachgelesen werden könnten. Im Weiteren wird vom Vorsitzenden kurz der weitere Ablauf der Urteilseröffnung skizziert. Der Vorsitzende fasst die Beweiswürdigung zusammen und trägt das Beweisergebnis vor. Im Anschluss nimmt Oberrichter Marti die rechtliche Würdigung vor und Oberrichter Kiefer orientiert über die Strafzumessung. Hierauf werden vom Vorsitzenden die Hauptpunkte des Urteilsdispositivs verlesen. Im Weiteren erörtert er, wann G._