6. Rechtsanwältin Renate Senn, Vertreterin der Privatkläger L.___ und M.___; Zudem erscheinen: - Angehörige der Familie von H.___ und I.___ und der Familie von F.___ und G.___ sowie - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Solothurn; - Vertreter der Presse sowie - weitere Zuschauer. Nicht anwesend ist der Beschuldigte und Berufungskläger G.___, der vom Berufungsgericht mit Beschluss vom 12. Dezember 2016 von der Teilnahme an der obergerichtlichen Hauptverhandlung dispensiert worden ist. Der Vorsitzende stellt die an- und abwesenden Personen fest und gibt die Be-setzung des Gerichts bekannt.