Es könne sich dabei somit ebenso gut um einen Warnschuss gehandelt haben, was ein anderes Licht auf die ganze Geschichte werfe. Der Behauptung von Rechtsanwalt Marc Aebi, wonach bei der Familie von H.___ und I.___ nie eine Waffe gefunden worden sei, sei entgegenzuhalten, dass anlässlich einer früheren polizeilichen Hausdurchsuchung bei der Familie von H.___ und I.___ im Mai 2011 ein Schlagstock konfisziert worden sei. Die Annahme, es hätten sich bei der Familie zu Hause Waffen befunden, sei aber auch vor dem Hintergrund der Aussagen von O.___ und W.___ nicht abwegig gewesen. 2. Parteivortrag von Rechtsanwalt Alexander Kunz: Er wolle klarstellen, dass G.__