Er teile somit in diesem Punkt die von Rechtsanwalt Dr. Roland Winiger dargelegte Auffassung. Rechtanwältin Renate Senn verzichtet auf einen zweiten Parteivortrag. 2. Parteivortrag von Rechtsanwalt Dr. Roland Winiger: Es sei hervorzuheben, dass Staatsanwalt J.___ in seinem zweiten Parteivortrag eingeräumt habe, es könne sich bei dem Schuss in Richtung von A.___ um einen Abpraller handeln. Es könne sich dabei somit ebenso gut um einen Warnschuss gehandelt haben, was ein anderes Licht auf die ganze Geschichte werfe.