Dabei habe die Täterschaft sehr schnell bemerkt, dass die andere Seite unbewaffnet gewesen sei, da von dieser gar nie eine Reaktion gekommen sei. Auch wenn man heftig diskutiert habe, so sei festzuhalten, dass die Situation nicht hätte eskalieren müssen. Klarzustellen sei auch, dass nicht von einer schummrigen Situation die Rede sein könne, denn der Vorplatz sei beleuchtet gewesen, es habe mehrere Lichtquellen gehabt. Der äussere Ablauf habe ein gezieltes Vorgehen zum Ausdruck gebracht, nämlich die Elimination der Anwesenden. Es habe bei F.___ auch keinerlei Anzeichen für eine emotionale Ausnahmesituation gegeben.