Man habe repetitiv behauptet, Mitglieder der Familie von H.___ und I.___ seien bewaffnet gewesen, was aber nicht stimme. Die geltend gemachte Behauptung von F.___, man habe die Nerven verloren, sei für die Opferfamilie nicht nachvollziehbar, gerade auch wenn man berücksichtige, dass F.___ als Mitarbeiter für eine Sicherheitsfirma tätig gewesen sei. Es habe sich vorliegend um eine gezielte und schwer bewaffnete Aktion gehandelt, bei welcher pro Person eine Waffe zum Einsatz gekommen sei. Dabei habe die Täterschaft sehr schnell bemerkt, dass die andere Seite unbewaffnet gewesen sei, da von dieser gar nie eine Reaktion gekommen sei.