Es seien folglich von F.___ nicht vorgängig Warnschüsse abgegeben worden. Möglich sei, dass es sich bei dem Schuss, der in Richtung von A.___ abgegeben worden sei, um einen Abpraller gehandelt habe. 2. Parteivortrag von Rechtsanwalt Marc Aebi: Es müsse in Bezug auf die Ausführungen der beiden Verteidiger Folgendes klargestellt werden: Die Familienfehde sei einseitig geführt worden, denn die Gewalt sei von der Familie von F.___ und G.___ ausgegangen. Man habe repetitiv behauptet, Mitglieder der Familie von H.___ und I.___ seien bewaffnet gewesen, was aber nicht stimme.