In der Folge stellt und begründet Rechtsanwalt Alexander Kunz im Namen und Auftrag des Beschuldigten G.___ folgende Anträge: « 1. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts von Thal-Gäu vom 19. Februar 2015 sei in Bezug auf G.___ vollumfänglich aufzuheben; 2. Der Beschuldigte G.___ sei von Schuld und Strafe freizusprechen; 3. Es sei dem Beschuldigten für die ausgestandene Untersuchungshaft vom 6. Juli 2012 bis 27. August 2012 eine Genugtuung im Betrag von pauschal CHF 11‘000.00 zuzusprechen; 4. Die Zivilforderungen der Klägerschaft seien abzuweisen;