je unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen.» Rechtsanwältin Renate Senn stellt und begründet im Namen und Auftrag der beiden Privatkläger L.___ und M.___ folgende Anträge: « 1.1 Die Berufungsanträge der Beschuldigten F.___ und G.___ seien unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen, soweit sie überhaupt die Privatkläger betreffen. 1.2 Das Urteil des Amtsgerichts Thal-Gäu vom 19.02.2015 sei vollumfänglich zu bestätigen.