2. Er sei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren zu verurteilen. 3. Die vom 6. Juli 2012 bis 5. September 2012 ausgestandene Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafvollzug seit dem 6. September 2012 seien an die Freiheitsstrafe anzurechnen. 4. G.___ sei wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen. 5. Er sei zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren zu verurteilen. 6. Die vom 6. Juli bis 27. August 2012 ausgestandene Untersuchungshaft sei an die Freiheitsstrafe anzurechnen. 7. Gegen G.___ sei Sicherheitshaft anzuordnen. 8. Das Honorar der amtlichen Verteidiger sei gestützt auf die eingereichten Kostennoten nach richterlichem Ermessen festzusetzen.