Rechtsanwalt Alexander Kunz macht von der Möglichkeit Gebrauch, dem Beschuldigten eine Ergänzungsfrage zu stellen (vgl. auch Audio-CD sowie separates Einvernahmeprotokoll vom 12.12.2016 in den obergerichtlichen Akten). Nachdem von den Parteien keine weiteren Beweisanträge gestellt worden sind, wird das Beweisverfahren vom Vorsitzenden um 9:30 Uhr geschlossen. Staatsanwalt J.___ stellt und begründet für die Staatsanwaltschaft als Anklägerin folgende Anträge: « 1. F.___ sei wegen Mordes, Mordversuchs und vorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen. 2. Er sei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren zu verurteilen.