Die Befragung werde auf Tonträger aufgezeichnet, wobei das Wesentliche von der Gerichtsschreiberin mitgeschrieben werde, es werde aber kein Protokoll zur Unterschrift vorgelegt. Falls das Beweisverfahren anschliessend geschlossen werden könne, würden die Plädoyers in folgender Reihenfolge angehört: 1. Staatsanwalt J.___, 2. Rechtsanwalt Marc Aebi, 3. Rechtsanwältin Renate Senn, 4. Rechtsanwalt Dr. Roland Winiger, 5. Rechtsanwalt Alexander Kunz. Hierauf habe jede Partei das Recht auf einen 2. Parteivortrag. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Plädoyernotizen gerne zu den Akten genommen werden, sofern diese jeweils vor dem Vortrag dem Gericht abgegeben werden.