Der Vorsitzende erklärt den weiteren Verhandlungsablauf, wonach zuerst der Beschuldigte F.___ vom Gericht befragt werde. Vor dem Hintergrund, dass dieser bereits mehrfach und ausführlich befragt worden sei, sei keine einlässliche Befragung vorgesehen. Den Parteien werde hierauf die Gelegenheit eingeräumt, Ergänzungsfragen an den Beschuldigten zu stellen. Die Befragung werde auf Tonträger aufgezeichnet, wobei das Wesentliche von der Gerichtsschreiberin mitgeschrieben werde, es werde aber kein Protokoll zur Unterschrift vorgelegt.