die Zivilansprüche von L.___ und M.___, zu deren Zahlung er verurteilt worden sei, ebenfalls mit Berufung angefochten. In diesem Punkt wird das Berufungsgericht ebenfalls einen Entscheid zu fällen haben und Rechtsanwältin Renate Senn werde sich dazu äussern können; eine Anschlussberufung liege von ihrer Seite nicht vor.