verlange mit der Berufung zur Hauptsache, er sei von den Vorwürfen des versuchten Mordes zum Nachteil von A.___ und des Mordes zum Nachteil von H.___ freizusprechen und es sei stattdessen ein Schuldspruch wegen mehrfachen Totschlages sowie wegen versuchten Totschlages auszusprechen und eine Freiheitsstrafe von maximal 7 Jahren auszufällen. Eventuell sei ein Schuldspruch wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung und wegen versuchter vorsätzlicher Tötung auszusprechen und eine Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren auszufällen. Am 9. November 2016 habe F.___ die Berufung betreffend die von der Vorinstanz ausgesprochenen Genugtuungsbeträge zurückgezogen.