Auf die entsprechenden Fragen des Vorsitzenden ergänzt der Übersetzer, dass das Dokument vom 11. Dezember 2016 datiere und vom Regionalspital [Gemeinde im Kosovo] ausgestellt worden sei. Die Hauptverhandlung wird unterbrochen und das Berufungsgericht zieht sich in einen Nebenraum zurück, um geheim über die gestellten Verfahrensanträge zu beraten. In der Folge eröffnet der Vorsitzende den Anwesenden folgenden Beschluss mündlich: « Der Beschuldigte G.___ wird von der Teilnahme an der obergerichtlichen Hauptverhandlung dispensiert.» Dieser Beschluss wird vom Vorsitzenden wie folgt begründet: Es sei zwar einzuräumen, dass das Arztzeugnis gewisse Mängel aufweise.