Die Situation sei auch deshalb klar, weil G.___ selbst eine solche Befragung auch gar nicht beantragt habe. Auf die entsprechende Aufforderung des Vorsitzenden hin führt der Übersetzer N.___ aus, er habe dem Arztzeugnis nun auch entnehmen können, dass die medikamentöse Behandlung (mit Aspirin) 7 Tage dauern werde. Über die Reisefähigkeit stehe nichts im Dokument. Auf die entsprechenden Fragen des Vorsitzenden ergänzt der Übersetzer, dass das Dokument vom 11. Dezember 2016 datiere und vom Regionalspital [Gemeinde im Kosovo] ausgestellt worden sei.