__ an dieser überhaupt anwesend sei. Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Roland Winiger für den Beschuldigten F.___: Es werde beantragt, das Verschiebungsgesuch abzuweisen und das Dispensationsgesuch gutzuheissen. Es könne offengelassen werden, ob das Arztzeugnis ausreichend sei. Entscheidend sei, dass die Anwesenheit von G.___ nicht unabdingbar sei. Dieser sei nach seiner Ansicht bereits ausführlich befragt worden und es sei nicht erforderlich, ihn vor Obergericht erneut zu befragen. Die Situation sei auch deshalb klar, weil G.___ selbst eine solche Befragung auch gar nicht beantragt habe.