Unter Punkt 4 seien Herzbeschwerden vermerkt, ihm sei aber nicht klar, was genau gemeint sei. Der Rest sei kaum lesbar oder ausschliesslich auf Lateinisch verfasst. Der Vorsitzende gewährt in der Folge den Parteivertretern die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Zugleich fordert er den Übersetzer auf, das eingereichte Schreiben des Notfalldienstes weiter zu studieren und insbesondere abzuklären, ob darin auch Angaben über die Reisefähigkeit des Beschuldigten gemacht werden. Stellungnahme von Staatsanwalt J.___: Es könne vor Obergericht normal verhandelt werden, wenn man die Eingabe als Dispensationsgesuch werte.