Es handle sich um eine schlecht lesbare Fotokopie. Womöglich sei Herr N.___ in der Lage, das Schreiben zu lesen und zu übersetzen. Es bestünden zwei Möglichkeiten: Entweder werde die Hauptverhandlung verschoben oder es erfolge eine Dispensation. Das Arztzeugnis sei als entschuldigtes Fernbleiben an der obergerichtlichen Hauptverhandlung zu interpretieren. Die Nachfrage des Vorsitzenden an Rechtsanwalt Alexander Kunz, ob der Eventualantrag also bedeute, dass der Beschuldigte G.___ ausdrücklich die Dispensation von der heutigen Hauptverhandlung wolle, wenn das Gericht zum Schluss komme, es brauche seine persönliche Anwesenheit nicht, wird von Rechtsanwalt Alexander Kunz bejaht.