Hierzu sei zu ergänzen, dass von der Verteidigung keine persönliche Befragung beantragt worden sei. Die letzte Besprechung mit seinem Mandanten habe am 8. November 2016 stattgefunden. Es seien noch 2 bis 3 weitere Besprechungen vor der obergerichtlichen Hauptverhandlung geplant gewesen. Sein Mandant sei dann, wie vorgängig angekündigt, in die Ferien gereist. In der Folge habe ihm die Familie von G.___ mitgeteilt, dass er (= G.___) in den Ferien im Kosovo erkrankt sei. Das Schreiben des Notfalldienstes eines Spitals habe ihm heute Morgen die Familie von G.___ per E-Mail zugestellt. Es handle sich um eine schlecht lesbare Fotokopie.