Anschliessend werde den anderen Parteivertretern Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. In der Folge stellt und begründet Rechtsanwalt Alexander Kunz im Namen und Auftrag des Beschuldigten und Berufungsklägers G.___ folgende Verfahrensanträge: « 1. Die heutige Berufungsverhandlung sei zu verschieben. 2. Eventualiter sei der Beschuldigte G.___ von der Teilnahme an der Verhandlung vor Obergericht zu dispensieren.» Diese Anträge werden wie folgt begründet: Der Beschuldigte G.___ sei vorgeladen und habe die Pflicht, persönlich zu erscheinen. Es sei auch vorgesehen, ihn zu befragen. Hierzu sei zu ergänzen, dass von der Verteidigung keine persönliche Befragung beantragt worden sei.