Der Vorsitzende eröffnet die Verhandlung, stellt die anwesenden Personen fest und gibt die Besetzung des Gerichts bekannt. Der Dolmetscher wird vom Vor-sitzenden auf seine Pflicht zur wahrheitsgemässen Übersetzung und auf seine Geheimhaltungspflicht sowie auf die Straffolgen bei falscher Übersetzung hingewiesen. Er weist auf das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Thal-Gäu vom 19. Februar 2015 hin, mit welchem F.___ wegen Mordes, versuchten Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und G.___ wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt worden seien. Beide Beschuldigten hätten dagegen die Berufung erklärt.